1. Buchung

Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform.

2. Maximale Teilnehmerzahl

Eine Mindestteilnehmerzahl für Stadtführungen gibt es nicht. Die maximale Gruppengröße für Stadtführungen zu Fuß liegt bei 35 Teilnehmern pro Gästeführer/Gästeführerin.

3. Zahlungsweise

Der Führungspreis ist vom Besteller grundsätzlich am Ende der Führung in bar an den Gästeführer/die Gästeführerin zu bezahlen. Eine Quittung wird durch den Gästeführer/die Gästeführerin ausgestellt. Auf Wunsch des Bestellers ist auch Rechnungsstellung möglich. Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten.

4. Umbuchungen und Stornierungen des Bestellers

Umbuchungen und Stornoaufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet. Umbuchungen werden, sofern sie terminlich möglich sind, unter Berücksichtigung der geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen. Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der Stadtführung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, stellt der Gästeführer/die Gästeführerin 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung. Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung und im Falle des Nichterscheinens stellt der Gästeführer/die Gästeführerin das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung.

5. Wartezeit / Ausfall

Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe hält der Gästeführer/die Gästeführerin eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Stadtführung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Stadtführung entsprechend verkürzt. Sofern möglich, können Gästeführer/Gästeführerin und Besteller festlegen, dass die ursprünglich vorgesehene Dauer, allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung, eingehalten wird. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers. Bei Nichtantritt, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme, auch von Teilen, der vermittelten Leistungen durch den Besteller ist der Gästeführer/die Gästeführerin berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen.

6. Haftung

Der Gästeführer/Die Gästeführerin haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer/die Gästeführerin selbst oder durch seinen/ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers/der Gästeführerin ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Münster, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.

8. Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB

Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Buchung der Stadtführung an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

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